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   OLG Hamm, 10.02.1989 - 20 U 165/88   

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OLG Hamm, 10.02.1989 - 20 U 165/88 (https://dejure.org/1989,15855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1989 - 20 U 165/88 (https://dejure.org/1989,15855)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1989 - 20 U 165/88 (https://dejure.org/1989,15855)
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  • OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99

    Wahrung der Ausschlußfrist durch Streitverkündung im Haftpflichtprozeß

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß eine vom Versicherungsnehmer dem Versicherer im Haftpflichtprozeß erklärte Streitverkündung - die hier mit Schriftsatz vom 4.12.1997 erfolgt ist - nicht als gerichtliche Geltendmachung des Versicherungsanspruchs gewertet werden kann (Senat r + s 1989, 345; OLG Köln VersR 1971, 613; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 12 VVG Rdn. 65 m.w.N.; Möller in Bruck/Möller, VVG, 8. Aufl., § 12 VVG Anm. 42; Römer in Römer/Langheld, VVG, § 12 VVG Rdn. 73, Gruber in Berliner Kommentar zum VVG, § 12 VVG Rdn. 107; Späte, Haftpflichtversicherung, § 10 AHB Rdn. 5).

    Allein dies konnte und durfte der Kläger jedoch nicht so verstehen, daß damit die Fristsetzung nach § 12 Abs. 3 VVG sich erledigt habe, zumindest er mit der Erhebung der Deckungsklage noch zuwarten könne (vgl. Senat r + s 1989, 345 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Berliner Kommentar-Gruber § 12 VVG Rdn. 115).

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